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Channel: Kommentare zu: Flirtcafe: Zahlungsaufforderung vom Rechtsanwalt Auer Witte und Thiel
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Von: dr_winter

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Du wirst auch keinen Mahnbescheid bekommen. Die Sache kannst du mittlerweile als erledigt ansehen – Verjährungsfrist 3 Jahre! Schreiben und e-mails kannst du getrost ignorieren. Sollte der Tag kommen, an dem du in der Sache einen MB erhältst, widersprechen und gut ist. Aber der Tag wird nicht kommen. Wahrscheinlicher ist da schon ein Sechser in Lotto…


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